Frage:
Würdet ihr nach einem schwer wiegenden Behandlungsfehler von einer Ärztin Schmerzensgeld verlangen, wenn es euch dadurch 4 Tage lang wirklich sehr schlecht gegangen ist? Die schlechten Werte sind von der Stationsschwester schriftlich dokumentiert, der Fehler der Ärztin ist nachgewiesen.
Klagen möchte ich nicht, ich würde ihr nur sagen, dass mir eigentlich Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers mit Körperverletzung zusteht und abwarten, dass sie mir etwas freiwillig anbietet. Schließlich ist sie versichert.
Der Fehler hätte mich das Leben kosten können, wenn ich nicht selbst tätig geworden wäre und die von der Station bereitgestellten Tabletten nicht mehr genommen hätte. Stattdessen habe ich meine eigenen Tabletten genommen.
Würdet ihr nach einem schwer wiegenden Behandlungsfehler von einer Ärztin Schmerzensgeld verlangen, wenn es euch dadurch 4 Tage lang wirklich sehr schlecht gegangen ist? Die schlechten Werte sind von der Stationsschwester schriftlich dokumentiert, der Fehler der Ärztin ist nachgewiesen.
Klagen möchte ich nicht, ich würde ihr nur sagen, dass mir eigentlich Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers mit Körperverletzung zusteht und abwarten, dass sie mir etwas freiwillig anbietet. Schließlich ist sie versichert.
Der Fehler hätte mich das Leben kosten können, wenn ich nicht selbst tätig geworden wäre und die von der Station bereitgestellten Tabletten nicht mehr genommen hätte. Stattdessen habe ich meine eigenen Tabletten genommen.

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