Zitat von Mensch
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Interessant, was ist dann mit den einteiligen Strampelanzügen?
Kann es sein, dass die vielleicht in einem Zusatz zu Ergänzung der Erläuterung im Sinne einer Vervollständigung des Anhangs, gestützt auf Paragraph §267e, Absatz 96 unter Vorbehalt der Ausnahmeregelung über zweiteilige Strampelanzüge abschliessend geregelt sind?


*Plemplem*



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