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    Kompetenz im Detail
    Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt.
    Den Gesetzestext des B-VG und der anderen maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter Bundeskanzleramt RIS Informationsangebote.
    Übersicht
    Vertretung der Republik nach außen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
    Abschluss von Staatsverträgen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
    Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 letzter Satz B-VG)
    Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
    Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 78 B-VG)
    Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 72, 78 B-VG)
    Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 74, 78 B-VG)
    Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister (Art. 77 Abs. 3 B-VG)
    Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73 B-VG)
    Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers (Art. 71 B-VG)
    Angelobung der Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
    Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5 Abs. 2 B-VG)
    Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse (Art. 25 Abs. 2 B-VG)
    Auflösung des Nationalrates (Art. 29 Abs. 1 B-VG)
    Auflösung eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG)
    Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG)
    Oberbefehl über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1 B-VG)
    Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 2 B-VG)
    Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG)
    Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG)
    Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze)
    Ernennung der Richter (Art. 86 Abs. 1 B-VG)
    Angelobung des Präsidenten des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
    Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 125 Abs. 1 B-VG)
    Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 134 Abs. 2 B-VG)
    Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 VwGG)
    Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
    Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
    Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
    Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 148h Abs. 1 B-VG)
    Einberufung des Nationalrates (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 70 Abs. 3 B-VG)
    Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 28 Abs. 3 B-VG)
    Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG)
    Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG)
    Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG)
    Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1 B-VG)
    Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG)
    Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG)
    Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG)
    Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG)

    Besonders die von mir gefetteten Punkte erinnern mich an die Befugnisse des letzten deutschen Reichspräsidenten. Ich bin erstaunt, dass Österreich angesichts der einschlägigen Vergangenheit so weitreichende Befugnisse eingeräumt hat...

    Kommentar


      Die Wähler sind halt ähnlich verärgert, wie in Deutschland... die großen Parteien dümpeln seit Jahrzehnten so dahin und denken immer, dass sie die nächste Wahl schon gewinnen werden...

      Dafür gibt es nun die Quittungen, in Deutschland, in Österreich...

      Kommentar


        Dass WählerInnen verärgert sind, dass die Politik an ihnen vorbeigeht, kann ich verstehen.
        Was ich nicht verstehe, ist, warum solch eine Verärgerung ausgerechnet zu einem Rechtsruck führen muss. Was für Verbesserungen für ihr Leben erwarten diese WählerInnen denn konkret von rechten Parteien?

        Ich mein, geschichtlich gesehen, wann hat rechtsextreme Politik mal zu mehr Sicherheit, Wohlstand, Freiheit und Frieden für die Leute geführt?

        Steht uns in Europa als Protest und Ausdruck von Verzweiflung kein anderes Mittel zur Verfügung als Rechtsextremismus oder Rechtspopulismus? Wie einfallslos.

        Kommentar


          Wähler sind schon immer auf populistische Aussagen hereingefallen.
          Der Knackpunkt liegt darin, dass sie sich von solchen Leuten verstanden fühlen und nicht mehr hinterfragen.
          Das ist dasselbe, wie wenn der Partner beim One-Night-Stand sagt: Ich liebe dich. Was glaubt ihr, wie viele das glauben und sich Hoffnungen machen.

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            Ich habe auch die Befürchtung, dass viele rechtspopulistische Parteien eher wie ein Wolf im Schafspelz agieren. Solange sie in der Opposition sind, versprechen sie den Wählern, sich für das "einfache Volk" und deren Belange, sowie für westlich-demokratische Werte (die durch die Zuwanderer gefährdet seien) eintreten zu wollen. Die Frage ist nur, ob sie sich auch daran halten werden, wenn sie erst einmal an der Macht sind, und ob sie nicht dann letztlich genau diese demokratischen Werte beschneiden werden.

            Beispiel Pressefreiheit:
            solange die Rechtspopulisten in der Opposition sind, wird auf die Presse und deren (vermeintlich oder tatsächlich?) voreingenommene Berichterstattung geschimpft. Ich befürchte nur: sobald sie selbst die Regierungsmacht besitzen, werden möglicherweise dann die Medien so umgestaltet, dass einseitig positiv über sie berichtet wird (also: ich befürchte, man wird sich nicht für echte Pressefreiheit einsetzen, sondern nur dafür, dass über sie selbst positiv berichtet wird).

            Kommentar


              Das brauchst du nicht nur zu befürchten, das wird so sein.
              Wer die Macht hat, bzw. zu viel Macht.......siehe Erdogan!

              Übrigens, sowohl Österreich als auch die Türkei liegen geographisch gesehen rechts von Deutschland!

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                Zitat von Bonny123 Beitrag anzeigen
                Das brauchst du nicht nur zu befürchten, das wird so sein.
                Wer die Macht hat, bzw. zu viel Macht.......siehe Erdogan!
                Hofer tut ja doch so, als ob er Österreich vor türkischen Verhältnissen (Erdoganisierung) schützen wolle. Andererseits befürchte ich unter einer FPÖ-Regierung eine vergleichbare Entwicklung wie unter Erdogan.

                Kommentar


                  Ein anderer Eindruck, den ich habe:

                  die FPÖ lebt stark davon, dass sie "den anderen" die Schuld geben kann: wegen "der anderen" haben angeblich zu wenige Leute die FPÖ gewählt, und man wittert Verschwörungstheorien und missgünstige Feinde überall. Ich habe schon Meinungen gelesen, die denken, es könne nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, dass "nur" etwa 50% für Hofer gestimmt haben. So als ob eine große Mehrheit für ihn eine Art Naturgesetz wäre, die nur wegen der Machenschaften gewisser Gegner nicht zustande gekommen sei.

                  Auf mich wirkt es wie Paranoia. Eine Paranoia, die mir recht typisch für autoritäre Regimes zu sein scheint. Dass es überhaupt Menschen mit einer anderen Meinung gibt - das kann nicht mit rechten Dingen zugehen...

                  Ein anderer Aspekt:
                  man kann von Merkel halten was man will, aber es gibt einen entscheidenden Vorteil: man kann sie ungestraft kritisieren und über sie schimpfen. Ob das aber nach einem Wahlsieg einer rechtspopulistischen Partei auch noch sein wird? Kann man dann weiterhin ungestraft über die Regierung oder den Regierungschef schimpfen? Ich befürchte, nein...

                  Ehrlich gesagt: allmählich werde auch ich zum "besorgten Bürger"... der sich aber wegen anderer Entwicklungen Sorgen macht als die bisherigen "besorgten Bürger".

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                    Noch ein beunruhigender Aspekt in meiner Wahrnehmung:

                    viele Anhänger der populistischen Parteien (aller Ausrichtungen) neigen anscheinend zu unterschwelligen bis unverhohlenen Aggressionen, was man auch in entsprechenden Kommentaren in den sozialen Medien lesen kann.

                    Ich habe Sorgen, dass bei vielen Leuten die Dämme der Zurückhaltung brechen könnten, wenn sie ihre Meinung auch von der offiziellen Regierung bestätigt wissen würden. Obwohl viele Menschen zurzeit die starke Zunahme von Gewalt beklagen, befürchte ich einen weiteren Anstieg der Gewalt unter einer populistischen Regierung (die dann hauptsächlich die Andersdenkenden und Anderslebenden treffen würde).

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                      Zitat von Tar Retaw Beitrag anzeigen
                      Wie einfallslos.
                      Genau, wie die andere Seite des Spiegels... in den sie selbst hinein blicken.

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                        Uiiiiiiiii, das war knapp! Gott sei Dank nicht rechts!
                        Ach so, ich bezieh mich auf die Wahl in Österreich.

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                          Eigentlich schade... jetzt müssen die Irrwähler keine Konsequenzen für ihre Wahlstimme tragen...
                          Das holen dann die Amis nach, wenn sie den Narzissten Trump gewählt haben...

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                            Zitat von solipsist Beitrag anzeigen
                            viele Anhänger der populistischen Parteien (aller Ausrichtungen) neigen anscheinend zu unterschwelligen bis unverhohlenen Aggressionen, was man auch in entsprechenden Kommentaren in den sozialen Medien lesen kann.
                            Leider scheint sich mein Verdacht von gestern zu bestätigen: etliche Anhänger der FPÖ rufen zu Gewalt gegen den neugewählten Präsidenten auf:

                            Gewaltaufrufe gegen Van der Bellen auf Facebook - Hofburg-Wahl live - derStandard.at ? Inland

                            Das sind leider entscheidende Aspekte, die es mir unmöglich machen würden, eine der FPÖ vergleichbare Partei jemals gut zu finden, denn den politischen Gegner notfalls mit Gewalt mundtot machen zu wollen hat für mich dann nichts mehr mit Demokratie zu tun. Zwar ruft die Partei nicht selbst zu Gewaltaktionen auf, aber bislang scheint sie sich auch nicht oder nur halbherzig davon zu distanzieren.

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                              Die Vorstellung von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Österreich macht mich grade fassungslos.
                              Sind wir in Europa wirklich schon wieder so weit?

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                                Zufall verhinderte in Fukushima Brand von Brennstben - Wissen - Sddeutsche.de

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