Kompetenz im Detail
Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt.
Den Gesetzestext des B-VG und der anderen maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter Bundeskanzleramt RIS Informationsangebote.
Übersicht
Vertretung der Republik nach außen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
Abschluss von Staatsverträgen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 letzter Satz B-VG)
Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 78 B-VG)
Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 72, 78 B-VG)
Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 74, 78 B-VG)
Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister (Art. 77 Abs. 3 B-VG)
Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73 B-VG)
Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers (Art. 71 B-VG)
Angelobung der Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5 Abs. 2 B-VG)
Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse (Art. 25 Abs. 2 B-VG)
Auflösung des Nationalrates (Art. 29 Abs. 1 B-VG)
Auflösung eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG)
Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG)
Oberbefehl über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1 B-VG)
Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 2 B-VG)
Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG)
Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG)
Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze)
Ernennung der Richter (Art. 86 Abs. 1 B-VG)
Angelobung des Präsidenten des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 125 Abs. 1 B-VG)
Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 134 Abs. 2 B-VG)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 VwGG)
Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 148h Abs. 1 B-VG)
Einberufung des Nationalrates (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 70 Abs. 3 B-VG)
Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 28 Abs. 3 B-VG)
Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG)
Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG)
Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG)
Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1 B-VG)
Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG)
Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG)
Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG)
Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG)
Besonders die von mir gefetteten Punkte erinnern mich an die Befugnisse des letzten deutschen Reichspräsidenten. Ich bin erstaunt, dass Österreich angesichts der einschlägigen Vergangenheit so weitreichende Befugnisse eingeräumt hat...
Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt.
Den Gesetzestext des B-VG und der anderen maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter Bundeskanzleramt RIS Informationsangebote.
Übersicht
Vertretung der Republik nach außen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
Abschluss von Staatsverträgen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 letzter Satz B-VG)
Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 78 B-VG)
Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 72, 78 B-VG)
Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 74, 78 B-VG)
Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister (Art. 77 Abs. 3 B-VG)
Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73 B-VG)
Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers (Art. 71 B-VG)
Angelobung der Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5 Abs. 2 B-VG)
Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse (Art. 25 Abs. 2 B-VG)
Auflösung des Nationalrates (Art. 29 Abs. 1 B-VG)
Auflösung eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG)
Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG)
Oberbefehl über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1 B-VG)
Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 2 B-VG)
Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG)
Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG)
Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze)
Ernennung der Richter (Art. 86 Abs. 1 B-VG)
Angelobung des Präsidenten des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 125 Abs. 1 B-VG)
Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 134 Abs. 2 B-VG)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 VwGG)
Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 148h Abs. 1 B-VG)
Einberufung des Nationalrates (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 70 Abs. 3 B-VG)
Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 28 Abs. 3 B-VG)
Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG)
Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG)
Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG)
Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1 B-VG)
Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG)
Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG)
Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG)
Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG)
Besonders die von mir gefetteten Punkte erinnern mich an die Befugnisse des letzten deutschen Reichspräsidenten. Ich bin erstaunt, dass Österreich angesichts der einschlägigen Vergangenheit so weitreichende Befugnisse eingeräumt hat...


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