Guten Morgen! Ich hoffe, ich bin richtig hier und jemand kann mir helfen.
Folgendes Problem:
Mein Freund wurde zum 31.1.2014 betriebsbedingt gekündigt. Mündlich hat man ihm das schon im dezember 2013 mitgeteilt. Er hat sich deshalb sein Resturlaub nicht mehr genommen sondern auszahlen lassen (Ende Dezember 2013). Weihnachtsgeld hat er schon Ende November bekommen.
Dann hatte er noch im Januar 2014 sich 2 Urlaubstage auszahlen lassen und müsste eigentlcih ab ersten Februar dann ALG 1 bekommen. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass er erst ab 11.02. ALG 1 bekommt da während des Urlaubsanspruches das ALG 1 ruht. Das sind also die 9 Tage im letzten Jahr und die 2 vom Januar.
Zur Info, Resturlaub ins neue Jahr darf man in der Firma nicht rüber nehmen.
Der Arbeitgeber hat der AFA ein korregiertes Schreiben geschickt, dass er dieses Jahr nur 2 Urlaubstage ausgezahlt hat. Die AFA lehnte ab.
Nun das zweite Problem: er sit sehr krank geworden (Depression) und hat sich für 2 Wochen am (5.2.) krankschreiben lassen.
Heute haben wir einen neuen Bescheid bekommen, dass das ALG 1 für weitere 2 Wochen ruht weil er krank geschrieben ist und so nicht als arbeitslos gilt. DH wir kriegen jetzt wenns gut läuft 3 Tage vom Februar ausgezahlt, 100 EUR??, von dem er Miete essen usw zahlen muss statt 1100 EUR.
Sollen wir jetzt zur KK gehen und Krankgeld anfordern? Muss er jetzt selber die Krankenversicherung zahlen?
Was sollen wir nun tun, bitte helft uns. Bin am verzweifeln. Die AA Sachbearbeiter geben keine Auskunft was da passiert sondern sagen nur ich kann ja Widerspruch einlegen.
Ich dank allen, die mir antworten jetzt schon mal. Und bitte seid nicht zu hard zu mir wenn ich zu blöd bin das alles zu verstehen falls es wirklich alles stimmen soll.
Danke+Lg
Folgendes Problem:
Mein Freund wurde zum 31.1.2014 betriebsbedingt gekündigt. Mündlich hat man ihm das schon im dezember 2013 mitgeteilt. Er hat sich deshalb sein Resturlaub nicht mehr genommen sondern auszahlen lassen (Ende Dezember 2013). Weihnachtsgeld hat er schon Ende November bekommen.
Dann hatte er noch im Januar 2014 sich 2 Urlaubstage auszahlen lassen und müsste eigentlcih ab ersten Februar dann ALG 1 bekommen. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass er erst ab 11.02. ALG 1 bekommt da während des Urlaubsanspruches das ALG 1 ruht. Das sind also die 9 Tage im letzten Jahr und die 2 vom Januar.
Zur Info, Resturlaub ins neue Jahr darf man in der Firma nicht rüber nehmen.
Der Arbeitgeber hat der AFA ein korregiertes Schreiben geschickt, dass er dieses Jahr nur 2 Urlaubstage ausgezahlt hat. Die AFA lehnte ab.
Nun das zweite Problem: er sit sehr krank geworden (Depression) und hat sich für 2 Wochen am (5.2.) krankschreiben lassen.
Heute haben wir einen neuen Bescheid bekommen, dass das ALG 1 für weitere 2 Wochen ruht weil er krank geschrieben ist und so nicht als arbeitslos gilt. DH wir kriegen jetzt wenns gut läuft 3 Tage vom Februar ausgezahlt, 100 EUR??, von dem er Miete essen usw zahlen muss statt 1100 EUR.
Sollen wir jetzt zur KK gehen und Krankgeld anfordern? Muss er jetzt selber die Krankenversicherung zahlen?
Was sollen wir nun tun, bitte helft uns. Bin am verzweifeln. Die AA Sachbearbeiter geben keine Auskunft was da passiert sondern sagen nur ich kann ja Widerspruch einlegen.
Ich dank allen, die mir antworten jetzt schon mal. Und bitte seid nicht zu hard zu mir wenn ich zu blöd bin das alles zu verstehen falls es wirklich alles stimmen soll.
Danke+Lg

Schau mal, was die dort sagen.
Kommentar