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Kündigung,Sperre,krank - Brauche ganz dringend Hilfe, die AFA will nicht zahlen

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    Kündigung,Sperre,krank - Brauche ganz dringend Hilfe, die AFA will nicht zahlen

    Guten Morgen! Ich hoffe, ich bin richtig hier und jemand kann mir helfen.
    Folgendes Problem:

    Mein Freund wurde zum 31.1.2014 betriebsbedingt gekündigt. Mündlich hat man ihm das schon im dezember 2013 mitgeteilt. Er hat sich deshalb sein Resturlaub nicht mehr genommen sondern auszahlen lassen (Ende Dezember 2013). Weihnachtsgeld hat er schon Ende November bekommen.
    Dann hatte er noch im Januar 2014 sich 2 Urlaubstage auszahlen lassen und müsste eigentlcih ab ersten Februar dann ALG 1 bekommen. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass er erst ab 11.02. ALG 1 bekommt da während des Urlaubsanspruches das ALG 1 ruht. Das sind also die 9 Tage im letzten Jahr und die 2 vom Januar.
    Zur Info, Resturlaub ins neue Jahr darf man in der Firma nicht rüber nehmen.
    Der Arbeitgeber hat der AFA ein korregiertes Schreiben geschickt, dass er dieses Jahr nur 2 Urlaubstage ausgezahlt hat. Die AFA lehnte ab.

    Nun das zweite Problem: er sit sehr krank geworden (Depression) und hat sich für 2 Wochen am (5.2.) krankschreiben lassen.

    Heute haben wir einen neuen Bescheid bekommen, dass das ALG 1 für weitere 2 Wochen ruht weil er krank geschrieben ist und so nicht als arbeitslos gilt. DH wir kriegen jetzt wenns gut läuft 3 Tage vom Februar ausgezahlt, 100 EUR??, von dem er Miete essen usw zahlen muss statt 1100 EUR.
    Sollen wir jetzt zur KK gehen und Krankgeld anfordern? Muss er jetzt selber die Krankenversicherung zahlen?

    Was sollen wir nun tun, bitte helft uns. Bin am verzweifeln. Die AA Sachbearbeiter geben keine Auskunft was da passiert sondern sagen nur ich kann ja Widerspruch einlegen.

    Ich dank allen, die mir antworten jetzt schon mal. Und bitte seid nicht zu hard zu mir wenn ich zu blöd bin das alles zu verstehen falls es wirklich alles stimmen soll.

    Danke+Lg

    #2
    Hi! Mit Urlaubsanprüchen kenne ich mich nicht aus, da kann vielleicht jemand anders helfen.
    Dass das JC (was ist AFA?) nur Leistungen an Personen zahlt, die gesund sind und damit aktuell arbeitsfähig, ist richtig. Wenn jemand schon im Bezug ist und dann krank wird, zahlen sie mAn 6 Wochen weiter, bevor das Krankengeld eintritt (das auch KKBeiträge weiterzahlt). Wenn man bei Antragstellung schon krank ist, gilt man als im Moment nicht vermittelbar, ergo keine ALGII Leistungen.
    Bei ALGI verhält es sich anders! Das ist eine Versicherungsleistung und steht Dir zu, sobald Du 12 Monate Beiträge gezahlt hast!
    Ich empfehle, Kontakt mit KK und einer unabhängigen ALG Beratung aufzunehmen (findet man zuhauf online und sind meist sehr versiert und hilfsbereit)

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      #3
      Hallo Safira,

      ich sag Dir mal dazu, was ich noch aus meiner Zeit als Betroffene weiß.

      Als Kranker ist er nicht vermittelbar - Vermittelbarkeit ist aber eine Voraussetzung für's Arbeitslosengeld. Wenn er schon ZU BEGINN der Arbeitslosigkeit krank geschrieben war, hat er tatsächlich keinen Anspruch. Wird er WÄHREND der Arbeitslosigkeit krank, ist das anders.

      Die Anrechnung des Urlaubsanspruchs ist auch rechtens. Also der Zeitraum für Urlaubstage wird über das Arbeitsverhältnis hinaus angerechnet, ob genommen oder ausgezahlt. Ob das für Dezember rechtens ist, kann ich Dir nicht sagen.

      Was die Krankenkasse angeht: schick ihn zum Sachbearbeiter dort. Die Wissen, wie das läuft und ob er auch während der Arbeitslosigkeit Krankengeld bekommt. Soweit ich weiß ist er im 1. Monat nach Kündigungstermin noch weiterversichert. Und für März zahlt die AfA ja dann.

      Und wenn ihr wirklich so gar nix auf der hohen Kante habt, um wenigstens einen Monat zu überbrücken, schick ihn mal zum Jobcenter. Vielleicht steht ihm ja für den Zeitraum Sozialhilfe (ALG II) zu.

      Es gibt auch ein "Expertenforum" rund ums Thema Arbeitslosigkeit: das "Arbeitslosennetz Deutschland". Die können Bescheide bis auf's letzte Komma zerpflücken. Schau mal, was die dort sagen.

      Wenn man bei Antragstellung schon krank ist, gilt man als im Moment nicht vermittelbar, ergo keine ALGII Leistungen.
      Bei ALGI verhält es sich anders!
      Ähm... Ich meine es ist genau andersherum. ALG II = Sozialhilfe, die kriegst Du auch als Kranker.

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        #4
        Nee, ALGII gibt's nur, wenn man 'dem ArbeitsMarkt zur Verfügung steht', allerdings wie Du oben beschrieben hast, im Krankheitsfall eine Fortzahlung.
        Und ALG I gibt's bei Krankheit nicht? Was soll das? Das ist eine Versicherung für Verdienstausfall bei Jobverlust, was hat Krankheit damit zu tun? Wäre er noch beschäftigt, würde er ja auch Gehalt bekommen jetzt und genau in diesem Fall tritt ALG I doch ein?

        Oder sollte ich es lieber nicht mit Logik versuchen..?

        In jedem Fall Beratung einholen!

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          #5
          Zitat von Tar Retaw Beitrag anzeigen
          [...]
          Und ALG I gibt's bei Krankheit nicht?[...]
          Oder sollte ich es lieber nicht mit Logik versuchen..?[...]

          Hallo WaterRat,

          so einfach ist das mit dem "Anspruch" aus der Versicherungsleistung nicht. Vergiss Logik, wo es um "öffentliches Recht" geht!

          Hier der Link zur AfA-Seite

          Und hier das wesentliche Zitat:
          Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn
          • die Arbeitsunfähigkeit vor Leistungsbeginn oder
          • während einer Zeit eingetreten ist, für die der Anspruch auf Leistung ruht (zum Beispiel während einer Sperrzeit).
          Und da wird es im konkreten Fall spannend: nach § 157 Absatz 2 SGBIII ruht der Anspruch nämlich für die Dauer der Resturlaubstage.

          Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
          eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch
          auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der
          Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung
          begründenden Arbeitsverhältnisses.
          Jetzt ist die Frage, ob am 5. Februar (Datum der Krankschreibung) noch Resturlaub "abzugelten" war.

          Was das ALGII angeht, hast Du Recht, da es für "nicht erwerbsfähige "Sozialgeld" heißt. Aber eine Grundsicherung gibt es in Deutschland für ALLE Bedürftige! Sollte man jedenfalls erwarten ...annehmen ... hoffen...

          Nachtrag: es ist allerdings ganz klar, dass es hier jede Menge Durchführungsverordnungen gibt, die alles en Detail regeln - deshalb kann der Laie da kaum "verbindlich" weiterhelfen.
          Zuletzt geändert von ; 21.02.2014, 12:13. Grund: Nachtrag

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            #6
            Dass man wenn man noch im 'bezahlten Urlaub' ist, keine Leistungen erhält, leuchtet mir ein, aber bei Krankheit? Aber ich sollte ja nicht mit Logik kommen.

            Ja, die Grundsicherung ist - äh - gesichert, man muss nur wissen, aus welchem Topf sie kommt. Und manchmal bleibt sie unter dem Bedarf..

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              #7
              Sorry, Safira, bist Du jetzt schlauer? Oder völlig verwirrt?

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                #8
                Noch wichtig: Sofort Grundsicherung beantragen, denn die Grundsicherung gilt ertst ab dem Tag, an dem der Antrag eingegangen ist.

                Kommentar


                  #9
                  Wow, jetzt bin ich aber ein bisschen angesäuert.

                  Hab vorhin selbst geschwind im Arbeitslosennetz geschaut, ob ich da noch was "handfestes" finde und stelle fest:

                  Dort warst Du gestern schon, dort habt ihr auch gestern schon den neuen Bescheid bekommen, nur hatte Dein Freund DORT Grippe und keine Depression. Und wie Du dort heute so schön schreibst:

                  Also ich muss sagen, er hat immer noch eine schwere Grippe (brauche hier ja nicht irgendwas erfinden).
                  Hast gedacht "Depri zieht im Forum hier sicher besser!" oder was?

                  Das find ich jetzt einfach nur...

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                    #10
                    Danke schon mal an alle, mein Freund liegt wirklich flach und hat zudem sehr lange schon Depression, war auch ein Teil der Kündigung

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Safira2012 Beitrag anzeigen
                      Danke schon mal an alle, mein Freund liegt wirklich flach und hat zudem sehr lange schon Depression, war auch ein Teil der Kündigung
                      So oder so, erst mal die entsprechenden Stellen anlaufen, also mit Krankenkasse telefonieren, ggf. nochmals mit AfA sprechen, ob es Möglichkeiten wg. Resturlaub altes Jahr gibt, bei nächstem Arztbesuch Depression ansprechen und sich ggf. eine Überweisung geben lassen.

                      Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, weshalb du dir Rat in einem oder mehreren Foren holst, anstatt direkt mit den Leuten zu sprechen, die dir tatsächlich fundierte Auskunft geben könnten (wie oben Krankenkasse, etc.).

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                        #12
                        Zitat von Chrysothemis Beitrag anzeigen
                        Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, weshalb du dir Rat in einem oder mehreren Foren holst, anstatt direkt mit den Leuten zu sprechen, die dir tatsächlich fundierte Auskunft geben könnten (wie oben Krankenkasse, etc.).
                        (Ich zitiere dich nur stellvertetend für andere Poster(innen) hier. Also nicht zu sehr persönlich nehmen)

                        Da Safira sich von Infos hier aus dem Forum oder aus anderen Foren rein gar nichts kaufen kann, ergo ihre missliche finanzielle Lage sich dadurch (hierdurch) nicht verbessert (und sie das auch weiss), vermute ich, dass sie "nur" verzweifelt ist und aus diesem Grund hier (und vielleicht auch noch anderswo) geposted hat.

                        Anstatt hier mit mit widersprüchlichen Ratschlägen aufzutreten (ich kenne mich in dem Amts-Zeug überhaupt nicht aus) und verhaltene Vorwürfe zu äussern, sollten sich einige hier vielleicht ausnahmsweise mal an ihre Freizügigkeit im Trösten erinnern und ihr ein paar aufmunternde Worte zukommen lassen. Helfen tut das wahrlich nicht lange, nur der "Ton" fällt dann anders aus, als der, welcher hier zeitweilig angeschlagen wurde.

                        Vielleicht erinnern sich einige, mit welcher Verzweiflung sie einmal hier angetreten sind ... und den angebotenen Trost und Aufmunterungen wie trockene Schwämme aufgesogen haben.

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                          #13
                          Zitat von Shepherd Beitrag anzeigen
                          (Ich zitiere dich nur stellvertetend für andere Poster(innen) hier. Also nicht zu sehr persönlich nehmen)

                          Da Safira sich von Infos hier aus dem Forum oder aus anderen Foren rein gar nichts kaufen kann, ergo ihre missliche finanzielle Lage sich dadurch (hierdurch) nicht verbessert (und sie das auch weiss), vermute ich, dass sie "nur" verzweifelt ist und aus diesem Grund hier (und vielleicht auch noch anderswo) geposted hat.

                          Anstatt hier mit mit widersprüchlichen Ratschlägen aufzutreten (ich kenne mich in dem Amts-Zeug überhaupt nicht aus) und verhaltene Vorwürfe zu äussern, sollten sich einige hier vielleicht ausnahmsweise mal an ihre Freizügigkeit im Trösten erinnern und ihr ein paar aufmunternde Worte zukommen lassen. Helfen tut das wahrlich nicht lange, nur der "Ton" fällt dann anders aus, als der, welcher hier zeitweilig angeschlagen wurde.

                          Vielleicht erinnern sich einige, mit welcher Verzweiflung sie einmal hier angetreten sind ... und den angebotenen Trost und Aufmunterungen wie trockene Schwämme aufgesogen haben.

                          Interessante Sichtweise. Ich habe nicht mitbekommen, daß sie Trost brauchte.
                          Zudem ist es immer ratsamer, wenn es um solche Auskünfte geht, sich direkt an die Ämter zu wenden. Ein zwar gut gemeinter aber falscher Rat kann manchmal mehr schaden als helfen.

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                            #14
                            Zitat von Chrysothemis Beitrag anzeigen
                            Interessante Sichtweise. Ich habe nicht mitbekommen, daß sie Trost brauchte.
                            Hmm, naja, es hängt wohl davon ab, in welchem Modus man selber ist und ob in diesem Modus dann beim Lesen des Beitrags und dem Wahrnehmen seines Inhalts die Antennen weiter ausgefahren werden/sind, als in einem anderen Gemütszustand.

                            (Wäre vielleicht eine nützliche Übung, insgesamt aufmerksamer zu lesen, um dadurch vielleicht nicht nur die Buchstaben und Sätze, sondern auch das "zwischen den Zeilen" wahrzunehmen und ggf. zu beachten ... ein bisschen nach dem Motto : "was ich mir wünsche, könnten sich auch andere wünschen")



                            OT

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