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koko5 -
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
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Gast
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Gast -
OTZitat von Mikamu Beitrag anzeigen42 - JUHUUUU!!!
Die ultimative Lösung auf die Frage nach dem ´Leben ,dem Universum und dem ganzen Rest
(bin Douglas Adams-Fan)
Und nu? alles gesagt, Forum am Ende?
Schade
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