Recht für Anfänger.
FirstSunshine,
ich bin überrascht, dass du zum genannten Fall,
ein so unzutreffendes Beispiel genannt hast.
Dass jemand so, wie du beschrieben hast, vor Gericht argumentiert,
ist für mich unvorstellbar.
Grundsätzlich kann man doch ein Fahrrad nicht mit einem Foto vergleichen !!!
Wenn ich ein Fahrrad, was mir nicht gehört,
ohne Genehmigung des Eigentümers benutze,
ist das ganz klar EINDEUTIG ein bewiesener Diebstahl.
Bei einem Foto ist das ein ganz anderer Fall,
was auch die besonderen gesetzlichen Vorschriften zeigen,
da der Diebstahl eines Fotos in manchen Fällen bei weitem nicht so eindeutig
wie ein Fahrraddiebstahl nachzuweisen ist.
FirstSunshine,
ich bin überrascht, dass du zum genannten Fall,
ein so unzutreffendes Beispiel genannt hast.
Dass jemand so, wie du beschrieben hast, vor Gericht argumentiert,
ist für mich unvorstellbar.
Grundsätzlich kann man doch ein Fahrrad nicht mit einem Foto vergleichen !!!
Wenn ich ein Fahrrad, was mir nicht gehört,
ohne Genehmigung des Eigentümers benutze,
ist das ganz klar EINDEUTIG ein bewiesener Diebstahl.
Bei einem Foto ist das ein ganz anderer Fall,
was auch die besonderen gesetzlichen Vorschriften zeigen,
da der Diebstahl eines Fotos in manchen Fällen bei weitem nicht so eindeutig
wie ein Fahrraddiebstahl nachzuweisen ist.

Success, ich hatte Sunnys Hinweis befolgt und bin auf eine Seite gestoßen, wo ein Saugroboter zu sehen war.
Sunny!

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