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    Zeugenaussage

    Ich werde eine Zeugenaussage machen müssen.
    Eigentlich kein Problem, wenn ich nicht nach meiner Meinung gefragt würde.
    Ich habe beim Warten in der physiotherapeutischen Abteilung beobachtet, wie eine Patientin über das ausgestreckte Bein eines anderen Wartenden gestürzt ist, genau auf ihre implantierte Schulter.
    Er hatte zunächst die Beine angezogen, damit sie vorbei kam, dann aber viel zu früh das linke Bein wieder ausgestreckt, so dass sie voll darüber stolperte und total hart auf dem Boden aufschlug.
    Soweit das, was ich gesehen habe.
    Allerdings: Für mich sah das nach voller Absicht aus.
    Ich kann ihm das aber ja nicht unterstellen.
    Was mache ich jetzt?
    Soll ich sagen, dass ich das nicht wissen/beurteilen kann, ob es Absicht war?

    #2
    Ich würde in einem ähnlichen Fall bei dem bleiben, was ich gesehen habe, und mich weder vom einen noch vom anderen Anwalt zu irgendwelchen Spekulationen über Absichten oder Motive der Prozessgegner verleiten lassen.

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      #3
      Du kannst in einer Zeugenaussage durchaus sagen, dass du nicht weisst, ob es Absicht war, du kennst die Gedanken der Menschen nicht, die etwas getan haben. Schreibe dir den Verlauf genau auf, nimm die Notizen mit zum Gericht, und bleibe dabei. Sage, wenn jemand Suggestivfragen stellt, "Das kann ich nicht beurteilen, ich habe nur gesehen, dass...." Ueberlege vor jeder Antwort, nimm dir Zeit, lass dich nicht zu vorschnellen Antworten verleiten.

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        #4
        Wahrscheinlich hast du Recht.
        Aber die Situation war für mich so eindeutig, dass ich schon den Hintern vom Stuhl hatte, um mich auf den Mann zu stürzen und ihn zur Rede zu stellen, was ihm einfiele, der Frau ein Bein zu stellen.
        Es herrschte dann aber ein solches Durcheinander um die verletzte Frau mit Stuhl bringen, Eisbeutel, Glas Wasser und dann zum Röntgen bringen, dass ich einfach nicht dazu kam.
        Hmmmm.......
        Ich hoffe, es fragt niemand, ob es Absicht war, was ich ja, Tintenweberin da hast du Recht, wirklich nicht definitiv wissen kann.
        Aber ihr wisst sicher, was ich meine; man sieht das, wenn es jemand mit Absicht tut.

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          #5
          und wenn es ein unkontrolliertes muskelzucken war?
          was hätte der typ davon, die frau umzuhauen?

          mit einer spekulativen aussage ("das sah nach absicht aus") kannst du dem echt das leben ruinieren ... ich würde auch nur schildern, was ich gesehen habe. sachlage.

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            #6
            Ja, sicher, aber das ist auch Sache des Anwalts des Opfers, dies darzulegen. Ein Zeuge soll tatsaechlich nur aussagen, was er gesehen hat, die Fakten beurteilen werden andere.
            Du hilfst dem Opfer, indem du sagst: Der ....hat zunaechst sein Bein weggezogen, aber dann sehr schnell wieder ausgestreckt, als die....noch nicht dran vorbei war.

            so sagst du, was du gesehen hast, und keiner kann behaupten, du seiest subjektiv, weil du deine Gedanken bekanntgibst und keine objektiven Geschehnisse.

            Ueberleg dir vorher zuhause, was du sagen willst, schreib es auf.

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              #7
              Ja eben. Vermutlich sage ich wirklich nur, was ich gesehen habe und beantworte die Frage nach Absicht oder nicht, dass ich das nicht beurteilen/wissen kann.

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                #8
                Hallo Bonny
                Bei Zeugenaussagen bitte immer nur Fakten
                das ist immens wichtig
                Ja, und überlege dir vorher zuhause, was du sagen wirst, schreibe es Dir auf.

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                  #9
                  vielleicht auch wichtig:

                  sei bei deinen aussagen entschieden. erwecke nicht den eindruck, daß du irgendwie 'rummauschelst'; eigentlich mehr sagen wolltest!
                  'das ist, was ich weiß. dazu stehe ich. der rest ist nicht meine sache.'

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                    #10
                    Nur kurz, weil ich es immer wieder spannend finde zu schauen, wo unsere Probleme sitzen - und ob wir das eigentlich auch genau durchschauen.

                    Zitat von Bonny123 Beitrag anzeigen
                    Ich werde eine Zeugenaussage machen müssen.
                    Eigentlich kein Problem, wenn ich nicht nach meiner Meinung gefragt würde.
                    Du schreibst, kein Problem, außer, Du wirst nach Deiner Meinung gefragt.

                    Die Anderen schreiben, "sag, was Du gesehen hast und laß Deine Meinung weg".

                    Ich frage: Und wo ist das Problem, wenn Du Dir klar bist und unterscheiden kannst einerseits zwischen dem, was die nackte Beobachtung ist und dem, was Deine Interpretation ist, und zweitens, nach welchem von beidem Du gefragt wurdest?

                    Zwei mögliche Fälle:

                    Frage: Was haben Sie beobachtet? Antwort: Nackte Beobachtung.

                    Frage: Was glauben Sie? Antwort: Das glaube ich. Oder auch, wenn Dir das lieber ist, weil Dir bewußt ist, Interpretationen/Glauben sind unzuverlässig und Du nicht dazu beitragen möchtest, daß Deine - menschlich fehlerhafte - Interpretation möglicherweise zum Unglück eines anderen Menschen beiträgt: "Ich möchte das, was ich glaube, nicht äußern."

                    Und aus.

                    Daß natürlich eine Nervosität bestehen bleibt, wenn man als Zeuge (egal ob bei Polizei oder bei Gericht) aussagt, ist davon meines Erachtens unberührt, aber an sich sitzen dort Menschen, für die das Routine ist, und die hoffentlich selbst wissen, wonach sie fragen, und was sie mit der Antwort machen.

                    Und wenn Du im Falle Deiner Meinung kein Vertrauen hast, was Andere aus Deiner Meinung machen, dann äußerst Du sie einfach nicht.

                    Meiner Meinung nach, wenn man's zerlegt und zwischen "ich" und "die Anderen" trennt, ganz einfach, oder?

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                      #11
                      Zitat von Bonny123 Beitrag anzeigen
                      Aber ihr wisst sicher, was ich meine; man sieht das, wenn es jemand mit Absicht tut.
                      Ja, und oft stimmt der eigene Eindruck, aber eben nur oft und nicht immer. Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich getäuscht hast.

                      Deshalb würde ich mich in meiner Aussage nur auf das beschränken, was ich tatsächlich gesehen habe.

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                        #12
                        Danke für eure Hinweise. Ich werde mich auf das beschränken, was ich gesehen habe.

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                          #13
                          Übrigens: Das Schulterimplantat der Geschädigten hat gehalten. Dafür ist das Ellenbogengelenk hinüber.

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                            #14
                            gute Arbeit, das Schulterimplantat

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                              #15
                              Jetzt kommt es wohl doch zu einer Gerichtsverhandlung.
                              Die geschädigte Patientin ist inzwischen pleite, weil die Krankenkasse die OP- und Krankenhauskosten nicht übernimmt, auch nicht in Vorlage tritt.
                              Der Unfallverursacher hat keine Privathaftpflichtversicherung und weigert sich, zu bezahlen.
                              Jetzt frag ich mich natürlich, was passiert, wenn bei dem finanziell nichts zu holen ist.
                              Bleibt dann die Patientin auf ihren Kosten sitzen?
                              Ich weiß ja inzwischen, was so eine OP kostet. Und KG braucht sie ja auch noch lange.

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