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kein fall des § 228 AO ?Zitat von elandi Beitrag anzeigenSteuererklärung für 2005
oder haben da einige in ganz alten Unterlagen geschnüffelt?Zuletzt geändert von Hubert1; 28.12.2012, 00:49.
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Eher ein "freundlicher Vorläufer" als Hinweis auf den § 169 Abs. 2, Satz 3 AO....Zitat von Hubert1 Beitrag anzeigenkein fall des § 228 AO ?
oder haben da einige in ganz alten Unterlagen geschnüffelt?
Einer der vielen Rentner, der seine Steuererklärungen seit 1995 (?) nicht mehr abgeben mußte und seit 2005 wieder steuerpflichtig wird und in diesem Jahr mit einem Standardschreiben aufgefordert wurde, die Steuererklärung 2010 abzugeben und gleichzeitig gelesen hat: "Bitte überprüfen Sie bei der Erstellng der angeforderten Steuererklärung(en), ob sich auch für andere Jahre ab 2005 eine Steuerpflicht ergibt. Sollte dies der Fall oder nach Ihrer Einschätzung möglich sein, erstellen Sie bitte auch für diese Jahre die Steuererklärungen. Geben Sie zur Vermeidung von Nachteilen bitte unbedingt alle Steuererkärungen für die entsprechenden Jahre gleichzeitig ab. Bei Zweifelsfragen sollte ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe hinzugezogen werden."
Da es in diesem Jahr möglich wurde, das Finanzamt über die Höhe der Renteneinkünfte elektronisch und automatisiert zu informieren, sind sehr viele Rentner aufgefordert worden, die Steuererklärungen erneut einzureichen - z. T. mit ziemlichen Nachzahlungen pro Jahr.
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