Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Deutschfrage - schnell

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Aha.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Hubert1 Beitrag anzeigen
      Herr/Frau xy ist mit den gängigen Programmen einer Büroumgebung etc. vertraut.
      Naja, wenn ich so einen Satz lesen würde, bekäme ich düstere Vorahnungen, dass z.B. die Vertrautheit darin besteht, dass Herr/Frau xy schon einmal von diesen Programmen gehört hat...

      Das heißt noch lange nicht, dass Herr/Frau xy mit diesen Programmen selbständig und erfolgreich umgehen kann.

      So einen Satz würde ich, sollte er in mein Zeugnis gelangen, anfechten. So ein Satz ist ein NO GO!

      Kommentar


        #18
        Zitat von Hilla123 Beitrag anzeigen

        So einen Satz würde ich, sollte er in mein Zeugnis gelangen, anfechten. So ein Satz ist ein NO GO!

        Na ja, das letze Zeugnis, dass ich zur Beurteilung vor mir hatte ist schon eine Weile her, deshalb habe ich gerade mal gegoogelt.

        Hier der erste Beitrag:

        Außerdem sind Sie mit der gängigen Standardsoftware vertraut und verfügen über sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse.

        aus:

        Jobs & Karriere | BNP Paribas in Deutschland


        Das ist jetzt zwar nicht der absolute Top-Job, der hier als Praktikant vergeben wird, aber wo die Vertrautheit mit gängiger Standardsoftware ausreicht, allerdings sicherlich noch anspruchsvoller als irgendwelche Bürojobs, die sonst so im Rechnungswesen als Sekretärin, oder was weiß ich zu vergeben sind.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Hubert1 Beitrag anzeigen
          Außerdem sind Sie mit der gängigen Standardsoftware vertraut und verfügen über sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse.
          Das klingt aber eher nach einer Stellenausschreibung und nicht nach einem Zeugnis.

          Kommentar


            #20
            Zitat von Hilla123 Beitrag anzeigen
            Das klingt aber eher nach einer Stellenausschreibung und nicht nach einem Zeugnis.
            Da hast Du völlig Recht, aber es ist durchaus üblich ein Anforderungsprofil sowohl in einer Stellenbeschreibung als auch in einem Zeugnis, zu verwenden. Es geht im Grunde dabei um das Gleiche.
            Wenn mir jemand allerdings ins Zeugnis schreibt, "Er war erfolgreich in Word und Excel sowie PP, bzw. konnte erfolgreich ein Bild in Photoshop abspeichern, wird jeder Personlaverantwortliche grinsen, es sei denn, er sucht jemanden, der nur das kann und sonst nichts.
            Diese Qualifikationen sind heute so selbstverstädnlich, dass man da nicht in Detail gehen muß, das ist so als wenn man schreiben würde."Er hat was (erfolgreich) aus der Zeitung vorgelesen und alle haben es verstanden.

            Kommentar


              #21
              Danke für die Antworten - ging nur um der oder die -
              aber da lag ich ja richtig

              Kommentar

              Lädt...
              X