Ich weiß jetzt nicht, ob mein Klippschliefer-Bild eine rechtliche Verletzung darstellt. Ich kann es auch gern wieder löschen (falls ich noch die Möglichkeit dazu habe), denn das Rätsel ist ja gelöst.
Also, ich kann es selbst nicht mehr löschen. Falls es ein Problem darstellt, dann bitte ich einen Moderator, das Bild zu löschen.
Also, ich kann es selbst nicht mehr löschen. Falls es ein Problem darstellt, dann bitte ich einen Moderator, das Bild zu löschen.


Ich vermute genauso: Aus meiner Sicht gibt es keinen Unterschied, ob identisch oder abgewandelt, es "gehört" in jedem Fall den Urheber. Irgendwann rutscht es natürlich in die Grauzone "oder gar ins Unsichtbare", wenn der Urheber nicht aufgeführt wird und es so abgewandelt ist, dass man ihn nicht erkennt.
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